Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Abensberg ist bestrebt, ihre Website www.abensberg.de gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Web-Portal www.abensberg.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Website ist teilweise mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle Anforderungen zu erfüllen.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen aktuell (Stand: 11.11.2025) nicht vollständig barrierefrei:

  1. PDF-Dokumente

    • Neue PDF-Dokumente und Formulare werden, soweit technisch und redaktionell möglich, in barrierefreier Form veröffentlicht.

    • Ältere, bereits veröffentlichte PDF-Dokumente werden sukzessive und nach Priorität in ein barrierefreies Format überführt.

    • Maßnahme: Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.

  2. Kartenanwendungen

    • In die Website eingebundene externe Produkte wie Stadtpläne, Geodaten oder Routenplaner werden von Drittanbietern bereitgestellt.

    • Diese Anwendungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht in einer vollständig barrierefreien Form von uns beeinflusst oder angeboten werden.

  3. Alternativtexte für Grafiken und Objekte

    • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Grafiken, Fotos und Diagramme nicht über angemessene Alternativtexte verfügen, die für Screenreader relevant sind.

    • Maßnahme: Wir sind bemüht, diese fehlenden Alternativtexte zeitnah nachzutragen, insbesondere bei informationstragendem Bildmaterial.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung wurde im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 11. November 2025 aktualisiert.

 

Feedback und Kontakt

 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Bitte melden Sie sich bei uns:

  • E-Mail: info@abensberg.de

  • Postanschrift: Stadt Abensberg, Stadtmarketing, Stadtplatz 1 93326 Abensberg

 

Durchsetzungsverfahren

 

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

 

Kontakt zur Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik St.-Martin-Straße 47 81541 München E-Mail: bitv@bayern.de Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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