Alle Menschen sollen mitmachen können...
Seit 2013 gibt es im Landkreis Kelheim einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Neben weiterer Handlungschwerpunkte zielt der Aktionsplan, entsprechend Art. 30 Abs.5 der UN-BRK, darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Erholung, Freizeit und Sport sicherzustellen. Um zu erkennen, welcher Bedarf besteht und welche Unterstützungsmaßnahmen für eine gelingende Teilhabe notwendig sind, benötigen wir Informationen.
Wir freuen uns auf Ihre Untersützung.
Hier finden Sie alles Wichtige.
Anschreiben mit allen Informationen
Fragebogen Inklusion in der Freizeit - Leichte Sprache
Fragebogen Inklusion in der Freizeit - Selbstcheck
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Heike Huber, Behindertenbeauftragete Lankreis Kelheim wenden.
Telefon: 09441 /207-1042